Eine Heilmittelverordnung sollte nicht längere Zeit zu Hause liegen bleiben.
Für eine reguläre Heilmittelverordnung gilt grundsätzlich: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Ist ein früherer Behandlungsbeginn wie bei einem Entlassmanagement aus der Klinik ärztlich festgelegt, gilt dieser Termin. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich nach Erhalt einer Verordnung möglichst zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen.
Unser Tipp:
Warten Sie mit der Terminvereinbarung nicht bis kurz vor Ablauf der Frist. Auch wenn wir nicht sofort einen Therapieplatz anbieten können, können wir Ihre Verordnung frühzeitig prüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Ein kurzer Blick auf Ihre Verordnung lohnt sich
Auch eine ärztliche Verordnung kann einmal unvollständig sein oder Angaben enthalten, die Rückfragen erforderlich machen. Prüfen Sie deshalb am besten bereits beim Erhalt, ob Ihre persönlichen Angaben richtig sind und ob beispielsweise ein notwendiger Hausbesuch auf der Verordnung berücksichtigt wurde. Wenn Sie unsicher sind, müssen Sie die Verordnung nicht selbst beurteilen können. Bei Ihrer Anmeldung prüfen wir die für die ergotherapeutische Behandlung erforderlichen Angaben.
Gut zu wissen:
Je früher Unklarheiten erkannt werden, desto leichter lassen sie sich klären. Das kann verhindern, dass sich der Beginn Ihrer Behandlung unnötig verzögert.