Gut zu wissen – für Verordner
Weil gute Versorgung gemeinsam entsteht
Mit einer ergotherapeutischen Verordnung beginnt ein gemeinsamer Behandlungsauftrag. Die medizinische Diagnose und Indikation geben die Richtung vor. Die Ergotherapeutin oder der Ergotherapeut überträgt diesen Auftrag auf den Alltag des Patienten: Welche Fähigkeiten sind beeinträchtigt? Was verhindert Selbstständigkeit und Teilhabe? Was kann entwickelt, wiedergewonnen oder erhalten werden?
So ergänzt die Ergotherapie die medizinische Behandlung um eine wichtige Perspektive:
Wie wirkt sich die Erkrankung tatsächlich auf die Handlungsfähigkeit des Patienten aus – und was lässt sich therapeutisch erreichen?

